Aufsichtsrat
Aufsichtsrat

Führungs- und Kontrollarbeit

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Er muss der Jahresplanung zustimmen sowie den Jahresabschluss der Bayer AG und des Gesamtkonzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers genehmigen. Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht informiert über die Einzelheiten.
 
Die vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse operieren im Einklang mit den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex. Es bestehen derzeit ein Präsidium (zugleich Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz), ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss und ein Nominierungsausschuss. Zu den Aufgaben der Ausschüsse und ihrer Tätigkeit im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht ausführlich Stellung genommen.
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